Neuer Personalausweis ab 01. November 2010
Ab dem 01.11.2010 wird der neue Personalausweis eingeführt. Mit dem innovativen Ausweisdokument setzt Deutschland neue Maßstäbe im Identitätsmanagement. Der neue Personalausweis hat nicht nur das praktische Format einer Scheckkarte, er bietet Ihnen darüber hinaus neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt und an Automaten. Die Neuerungen auf einen Blick:
- Scheckkartenformat
- Online-Ausweisfunktion
- Unterschriftsfunktion
- freiwillige Abgabe der Fingerabdrücke
- biometrisches Passbild wie beim Reisepass
- alter Personalausweis bleibt gültig, vorzeitiger Umtausch jedoch möglich
Unterlagen zur Beantragung
- Alter Personalausweis oder Reisepass, alter Kinderausweis, Kinderreisepass
- Geburtsurkunde
- 1 biometrisches Lichtbild.
- Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
Gebühren
Aussfonlung von Personalausweisen ab 01. November 2010 Antragsfonlende Person ab 24 Jahren= 28,80 Euro (10 Jahre gültig) Antragsfonlende Person unter 24 Jahren= 22,80 Euro (6 Jahre gültig) Vorläufiger Personalausweis= 10 Euro 1. Ausweis nicht mehr kostenlos
Online-Ausweisfunktion
Die neue eID-Funktion ermöglicht es Ihnen, sich in der Online-Welt und an Automaten auszuweisen. Auch ohne persönlich vor Ort zu sein, können Sie sich durch diese Funktion zusammen mit einer 6-sfonligen geheimen PIN überall und jederzeit im Sinne von „das bin Ich“ ausweisen.
Vorbereitete Unterschriftsfunktion
Die Unterschriftsfunktion dient dazu, digital vorliegende Verträge oder Urkunden rechtsverbindlich zu unterzeichnen – im Sinne von „das habe ich unterschrieben“. Gleiches gilt für Erklärungen und Anträge gegenüber Behörden. Die Unterschriftsfunktion ist von der Ausweisbehörde allerdings nur vorbereitet. Für die Nutzung muss zunächst ein Signaturzertifikat über einen Signaturbetreiber erworben und auf den Ausweis geladen werden.
Sicherheit
Der neue Personalausweis verfügt über einen Chip in dem die auf dem Ausweis aufgedruckten Daten und das Lichtbild digital abgelegt sind. Zusätzlich können Sie freiwillig ihre Fingerabdrücke abgeben und erhöhen somit bei Diebstahl oder Verlust den Schutz vor Missbrauch, da die Kombination aus Lichtbild uns Fingerabdrücken eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis ermöglichen.
Gebühren für Funktionen
Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres= gebührenfrei Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion= 6 Euro Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion = gebührenfrei Ändern der PIN im Passamt (z.B. vergessen)= 6 Euro Ändern der Anschrift bei Umzügen= gebührenfrei Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall= gebührenfrei Entsperren der Online-Ausweisfunktion= 6 Euro kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates= Festlegung durch jeweiligen Anbieter
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zimmer 2 Tel. 07775/ 93 03 0 Frau Mutzel
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